Die Freiverantwortlichkeit des Suizidwilligen spielt eine grosse Rolle bei der Festlegung der Strafbarkeit des Beteiligten beim Suizid.
Der Autor thematisiert diese Problematik im allgemeinen Trend zu einer starkeren Gewichtung der Selbstbestimmung am Lebensende und schlagt als neues Kriterium die UEberwindbarkeit des Suizidenten vor.